Teilnahmebedingungen Verlosung Cashback Cards «CBWINALOT»
- Veranstalterin dieser Verlosung ist die Swisscard AECS GmbH (nachfolgend «Swisscard»), Neugasse 18, 8810 Horgen. Es gelten die nachfolgenden Teilnahmebedingungen.
- Folgende natürliche Personen nehmen an der Verlosung teil (nachfolgend „Teilnehmer/in“): Volljährige Neukundinnen und -kunden mit Wohnsitz in der Schweiz, die im Zeitraum vom 17. November bis 16. Dezember 2025 elektronisch ein von der Swisscard herausgegebenes Cashback Kartenduo (Cashback Cards) beantragen und während des Antragsprozesses im dafür vorgesehenen Feld den Promo-Code «CBWINALOT» eingeben, sofern Swisscard in der Folge das Kartenduo ausstellt. Massgebend für den Eingang des Antrages ist der digitale Zeitstempel. Swisscard muss den Antrag bis spätestens am 16. Januar 2026 erfolgreich geprüft haben.
- Als Neukunden/Neukundinnen gelten volljährige Hauptkarten-Antragsteller/-innen mit Wohnsitz in der Schweiz, welche noch kein Cashback Kartenduo der Swisscard besitzen bzw. in den letzten 18 Monaten besessen haben. Mitarbeitende von Swisscard sowie allfällige von Swisscard im Zusammenhang mit der Verlosung beauftragten Dritten (inklusive Familienangehörige) sind von der Verlosung ausgeschlossen.
- Jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin hat eine Gewinnchance. Swisscard ermittelt unter sämtlichen Teilnehmer/innen die Gewinner/innen mittels Losverfahren nach dem Zufallsprinzip. Ein Mehrfachgewinn ist nicht möglich. Swisscard zieht die Gewinner/innen bis spätestens am 31. Januar 2026 und benachrichtigt sie anschliessend schriftlich, elektronisch oder telefonisch. Swisscard kontaktiert die Gewinner innerhalb von 7 Tagen nach der Auslosung maximal 3-mal. Sollte sie den/die Gewinner/-in innerhalb dieses Zeitraums nicht erreichen bzw. der/die Gewinner/-in sich nicht melden, so verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird per Los ein neuer/-e Gewinner/-in ermittelt.
Folgende Preise werden verlost:- 1x Gutschrift auf das Kartenkonte der Cashback Cards im Wert von CHF 5'000.-
- 5x Gutschrift auf das Kartenkonto der Cashback Cards im Wert von CHF 1'000.-
- Allfällige von Swisscard mit dem Einverständnis der Gewinner/innen angefertigte Bild- und Videoaufnahmen darf Swisscard mit ihren Personalien im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Verlosung auf sämtlichen Kanälen (z. B. Apps, Internet, Social Media, Newsletter etc.) unentgeltlich veröffentlichen. Die Gewinner/innen gewähren Swisscard ein inhaltlich, räumlich und zeitlich unlimitiertes Nutzungs- und Veröffentlichungsrecht an den erstellten Aufnahmen.
- Im Übrigen gelten die rechtlichen Hinweise und die Datenschutzbestimmungen, welche unter https://www.swisscard.ch/de/rechtlichebedingungen-hinweise abgerufen werden können. Es gilt schweizerisches Recht.
- Die Gewinner/innen tragen sämtliche für den Gewinn anfallenden Steuern, Gebühren oder Abgaben. Gewinne über CHF 1100.- unterliegen der Verrechnungssteuer. Bei Geldgewinnen führt Swisscard die gesetzlichen Verrechnungssteuern (35%) vom Gewinn ab. Netto erhält der/die Gewinnerin damit 65% des Gewinns. Bei Naturalgewinnen meldet Swisscard den Gewinner/die Gewinnerin der Eidgenössischen Steuerverwaltung mit jeweils einer Wohnsitzbestätigung. Diesfalls verpflichtet sich der/die Gewinner/in, Swisscard innert 10 Tagen nach Gewinnbenachrichtigung eine aktuelle amtliche Wohnsitzbestätigung im Original zu übergeben. Nimmt ein Gewinner/eine Gewinnerin den Gewinn nicht an oder übermittelt er/sie keine Wohnsitzbestätigung, so verfällt der Gewinn ersatzlos und Swisscard ermittelt unter den Teilnehmer/innen einen neuen Gewinner/eine neue Gewinnerin.
- Über die Verlosung wird keine Korrespondenz geführt und der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung oder Übertragung des Gewinns ist nicht möglich. Der Promo-Code ist nicht mit anderen Aktionen kumulierbar. Verletzt ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin diese Teilnahmebedingungen oder verstösst er/sie in anderer Weise gegen gesetzliche Bestimmungen, schliesst Swisscard ihn/sie von der Verlosung aus.
Horgen, November 2025